Regelungsvorhaben

Familiennachzug und andere sichere Zugangswege für Menschen mit Behinderungen

Angegeben von:
Handicap International e.V. (R001918) am 23.06.2025

Beschreibung:
Für Menschen mit Behinderungen sind sichere und legale Zugangswege – etwa über Familiennachzug, Resettlement oder humanitäre Aufnahmeprogramme – unverzichtbar, da eine eigenständige Flucht oft unmöglich ist. Diese Wege müssen im Einklang mit völker- und menschenrechtlichen Vorgaben, insbesondere der UN-BRK und der UN-KRK, erhalten und ausgebaut werden. Die Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist abzulehnen, angemessene Regelungen zum Geschwisternachzug einzuführen. Vor allem müssen die besonderen Schutzbedarfe von Kindern mit Behinderungen bei Familiennachzugsregelungen systematisch berücksichtigt und gesetzlich normiert werden (EuGH, Urteil vom 30.01.2024 - C-560/20 - CR, GF, TY gg. Österreich - asyl.net: M32150). Betroffene Regelungen finden sich im AufenthG.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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