Regelungsvorhaben
Meschen mit Behinderungen: Bedarfsgerechtes Asylverfahren und behinderungsspezifische Fluchtgründe
Angegeben von:
Handicap International e.V. (R001918)
am
23.06.2025
Beschreibung:
Behinderungsspezifische Herkunftslandinformationen müssen systematisch in Schutz- und Rückführungsverfahren berücksichtigt werden. Asylverfahren sind bedarfsgerecht auszugestalten, u.a. durch die Benennung von Sonderbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Das Refoulement-Verbot gemäß GFK und UN-BRK – insbesondere Art. 15 UN-BRK – ist bei Rückführungen von Menschen mit Behinderungen zwingend zu achten. Zudem müssen alternative Wege der Aufenthaltssicherung die besonderen Hürden für Menschen mit Behinderungen, etwa bei der Lebensunterhaltssicherung, stärker einbeziehen. Es bedarf vor allem einer Anpassung der Praxis und Entscheidungsgrundlage im BAMF und bei den Ausländerbehörden. Gesetzlich betrifft das Regelungsvorhaben v.a. die Bleiberechtsregelungen des AufenthG, auch das AsylG.
- Integration [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Migration [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]