Regelungsvorhaben
Gesetz zur Durchführung der eIDAS 2.0
Angegeben von:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (R003998)
am
20.06.2025
Beschreibung:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 geänderten Fassung (nachfolgend: eIDAS-VO 2.0) vorgelegt. Durch das Gesetz soll u.a. das Vertrauensdienstegesetz geändert und an die neuen Regelungen der eIDAS-VO 2.0 angepasst werden. Der DBSV setzt sich für effiziente und rechtssichere Regelungen zur Barrierefreiheit im Bereich der Vertrauensdienste ein.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Durchführung der eIDAS 2.0 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]