Regelungsvorhaben
Aufhebung Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (Stoffstrombilanzverordnung - StoffBilV)
Angegeben von:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) (R000111)
am
17.06.2025
Beschreibung:
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Freitag, dem 13. Juni, einen Referentenentwurf zur Aufhebung der seit dem Jahr 2018 bestehenden Stoffstrombilanzverordnung vorgelegt und den betroffenen Verbänden mit Frist bis Montag, den 16. Juni, zur Stellungnahme übermittelt. Mit diesem Schritt soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), die den betrieblichen Umgang mit Nährstoffen sowie die Erstellung von Stoffstrombilanzen regelt, zielt darauf ab, in der landwirtschaftlichen Produktion einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen zu fördern. Darüber hinaus soll sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nährstoffströme innerhalb der Betriebe verbessern.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.06.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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