Regelungsvorhaben
Änderung von Regelungen im Hinblick auf die Stärkung der ambulanten onkologischen Versorgung im Rahmen des Koalitionsvertrags
Angegeben von:
Dr. Römer Kliniken GmbH (R006751)
am
12.06.2025
Beschreibung:
Wir prüfen bestehende Regelungen und alle neuen Regelungsvorhaben - insbesondere auch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (21. Legislaturperiode) - im Hinblick auf unsere Vision: Die bestmögliche, nachhaltige ambulante Versorgung onkologischer Patienten. Um unsere Vision und deren Umsetzung zu erreichen, engagieren wir uns im Hinblick auf entsprechende Regelungsvorhaben.
Insbesondere sollten keine weiteren Beschränkungen oder gar ein Verbot zur Gründung und/oder zum Betrieb von medizinischen Versorgungszentren in der (Mit-)Inhaberschaft von nicht-ärztlichen Gesellschaftern erfolgen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]