Regelungsvorhaben

Recht auf Vergessenwerden

Angegeben von:
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (R000317) am 11.06.2025

Beschreibung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Einfuehrung des Rechts auf Vergessenwerden in Deutschland. Konkret sollen personenbezogene Gesundheitsdaten insbesondere zu Krebserkrankungen nach einer bestimmten Frist nicht mehr verwendet werden duerfen, zum Beispiel von Versicherungen im Rahmen von Verbraucherkrediten. Die EU Verbraucherkreditrichtlinie schreibt dies seit 2023 vor, Deutschland hat die Umsetzung ins nationale Recht jedoch noch nicht vollzogen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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