Regelungsvorhaben
Einführung einer Verpflichtung der Krankenkassen, die Kosten für elektronische Kostenvoranschläge den Leistungserbringern zu erstatten
Angegeben von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313)
am
04.06.2025
Beschreibung:
Seit dem 1. Februar 2023 müssen Kostenvoranscvhläge auf digitalem Wege bei den Krankenkassen eingereicht werden. Deren Verfahrensvereinfachung stehen Kosten bei den Leistungserbringern gegenüber, weshalb die Krankenkassen als eigentliche Nutznießer der Regelung verpflichtet werden sollten, den Leistungserbringern diese Kosten zu erstatten..
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]