Regelungsvorhaben

Rechtsvereinfachungen und Entbürokratisierung im Sozialrecht

Angegeben von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291) am 28.05.2025

Beschreibung:
Das Sozialrecht sollte entbürokratisiert und vereinfacht werden durch Harmonisierung von Rechtsbegriffen innerhalb der jeweiligen Leistungssysteme sowie zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Dies betrifft etwa den Einkommensbegriff, den Rechtsbegriff „alleinerziehend“ sowie die Altersgruppen/ -staffelungen bei existenzsichernden Leistungen. Geldleistungen sollten gebündelt und zusammengelegt werden. Empfohlen werden die Stärkung vernetzter Beratung und rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit, proaktive Leistungsprüfung und -gewährung und die Sicherstellung des hierfür notwendigen Datenaustauschs, Reduzierung des Aufwands von Nachweispflichten ohne dabei die Mitwirkungspflichten zu reduzieren, Vereinfachung von Berichts- und Dokumentationspflichten und eine gute Gesetzgebung.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (18)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506110004 (PDF - 16 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern