Regelungsvorhaben

Evaluierung des Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.05.2025

Beschreibung:
Der DAV kommentiert das EMöGG aus Sicht der Anwaltschaft und verweist insbesondere darauf, dass § 169 Absatz 2 GVG bis jetzt in der Praxis von den Gerichten nicht angewandt wird, weshalb Erfahrungswerte fehlen. Eine Nachschärfung durch den Gesetzgeber wird angeregt. Bezüglich der Vorschrift in § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG, von welcher in mehreren Fällen Gebrauch gemacht wurde, sind dem DAV keine Probleme oder unbeabsichtigten Nebenwirkungen bekannt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2505280009 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 26.05.2025 an:

      • Bundesregierung

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