Regelungsvorhaben

Evaluierung des §136 Abs. 4 der Strafprozessordnung

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.05.2025

Beschreibung:
Der DAV evaluiert aus Sicht der Anwaltschaft die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren positiv. Die Regelung hat zur Erleichterung der späteren Aussagewürdigung sowie zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten zu Inhalt und Ablauf der Vernehmung beigetragen, jedoch wird eine teilweise Verlagerung der Streitigkeiten auf Inhalt von Vor- und Pausengesprächen beobachtet. Der DAV regt die Ausweitung der Regelung auf alle Verbrechenstatbestände sowie die konsequentere Umsetzung des § 134 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StPO an.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2505280008 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 26.05.2025 an:

      • Bundesregierung

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