Regelungsvorhaben

Änderung des RefE zur 6. Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.05.2025

Beschreibung:
Entweder in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG einen Verweis auf § 8 Abs. 2 StAG (bspw. „§ 8 Abs. 2 StAG ist entsprechend anzuwenden“) aufnehmen oder in § 8 Abs. 2 StAG das Wort „besondere“ streichen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 16.05.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2505280005 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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