Regelungsvorhaben
Artikel 3 Abs. 3 GG
Angegeben von:
PrOut@Work-Foundation (R002007)
am
26.05.2025
Beschreibung:
Die Geschichte zeigt, dass Art. 3 Abs. 3 GG, ohne die explizite Formulierung „sexuelle Identität“, Menschen nicht vor Strafverfolgung geschützt hat. In Anbetracht der aktuellen weltpolitischen Lage und dem Shift sicher geglaubter Ordnungen sowie dem rasanten Aufstieg der in Teilen gesichert rechtsextremen AfD in Deutschland, ist nun der richtige Zeitpunkt, mit gutem Beispiel voranzugehen. Etwa das Beispiel der USA zeigt, wie schnell queerfeindliche Politik implementiert werden kann. Die jährlichen Polizeistatistiken legen einen fortlaufenden Anstieg queerfeindlicher Straftaten nahe.
Wir fordern deshalb die kommende Bundesregierung auf, sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 GG aufzunehmen und damit queere Menschen vor Hassgewalt und möglicher staatlicher Diskriminierung zu schützen!
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]