Regelungsvorhaben
Ausgestaltung der EU-Versicherungs-Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Insurance Recovery and Resolution Directive, IRRD)
Angegeben von:
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (R001697)
am
26.05.2025
Beschreibung:
Die neue IRRD-Richtlinie verlangt von den nationalen Aufsichtsbehörden, wie der BaFin in Deutschland, sicherzustellen, dass ein bestimmte Anzahl an (Rück-)Versicherungsunternehmen in jedem EU-Land präventive Sanierungspläne aufstellt, und somit einen Beitrag zur Stabilität des Finanzsektors leistet. Die Konkretisierung erfolgt mittels technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards, die derzeit entworfen werden. Für Munich Re ist eine praxistaugliche Umsetzung von besonderer Relevanz. Munich Re unterstützt die Positionen des GDV und von Insurance Europe.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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