Regelungsvorhaben
Bundesweites allgemeines Parkverbot
Angegeben von:
Verbund Service und Fahrrad (VSF) (R003622)
am
21.05.2025
Beschreibung:
Die allgemeine Parkerlaubnis in der StVO muss durch ein generelles Parkverbot ersetzt werden, mit der Möglichkeit, lokal Parkzonen auszuweisen.
Der öffentliche Raum ist begrenzt, doch ein Großteil davon wird für das Abstellen privater Pkw genutzt. In vielen Städten beansprucht der ruhende Verkehr bis zu 50 % der Straßenfläche – Flächen, die für sichere Geh- und Radwege, Grünanlagen oder soziale Begegnungsräume fehlen.
Eine gerechtere Verteilung des Straßenraums schafft Platz für nachhaltige Mobilität, verbessert die Aufenthaltsqualität und stärkt den lokalen Einzelhandel. Eine konsequente Reduzierung von Parkplätzen steigert die Attraktivität des öffentlichen Raums, die Verkehrssicherheit erhöht und nachhaltige Mobilität fördert.
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