Regelungsvorhaben
Ausgestaltung unbürokratischer Entlastungsmaßnahmen mittels nachträglicher, progressiver Besteuerung
Angegeben von:
Zentrum für neue Sozialpolitik gGmbH (R006206)
am
20.05.2025
Beschreibung:
Pauschal ausgezahlte Entlastungsmaßnahmen lassen sich in ihrer Charakteristik auf das Klimageld übertragen. Bei Fragen des Policy-Designs von Entlastungsmaßnahmen sollten Gerechtigkeitserwägungen von Bürger:innen berücksichtigt werden. Wo auf Direkthilfen ohne Bedürftigkeitsprüfung gesetzt wird, sollte die progressive Verteilungswirkung anderweitig sichergestellt werden, beispielsweise über eine steuerliche Verrechnung. Um die Akzeptanz für derartige Entlastungsmaßnahmen innerhalb der Bevölkerung zu erhöhen, ist eine umfassende und aufklärende Kommunikation von Seiten der Politik unerlässlich – das betrifft v.a. die Wirkungsweise von nachträglich steuerlich verrechneten Ausgleichszahlungen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13865 (Vorgang) [alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13587 - Umsetzungsstand zur Einführung und Auszahlung eines Klimageldes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sozialsysteme