Regelungsvorhaben
Geldwäscheverdachtsmeldungen
Angegeben von:
BVI Bundesverband Investment und Asset Management (R000965)
am
20.05.2025
Beschreibung:
Wir begrüßen, dass die Verordnung im Vergleich zu dem bislang geltenden Merkblatt „Allgemeine Anforderungen“ eine höhere Verbindlichkeit, Klarheit und rechtliche Sicherheit schafft. Der Verordnungstext ist nachvollziehbar und klar formuliert. Vor diesem Hintergrund bestehen keine materiellen Anmerkungen zum Verordnungsentwurf. Unter Berücksichtigung der Praxisanforderungen an ein funktionales und rechtssicheres Meldeverfahren regen wir an, dass das vorgesehene elektronische Meldeverfahren mit einer umfassenden, clientseitigen Formularvalidierung ausgestattet wird. Wir empfehlen die Einführung eines systematisch validierten und nutzerfreundlichen Eingabeprozesses, der bereits vor Versand einer Meldung klar und nachvollziehbar auf fehlende oder fehlerhafte Eingaben hinweist.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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