Regelungsvorhaben

Betrugsprävention bei nachhaltigen Biokraftstoffen

Angegeben von:
Südzucker AG (R001956) am 19.05.2025

Beschreibung:
Zur Vermeidung von Betrug darf eine Anrechnung auf die deutsche THG-Quote nur bei erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erfolgen. Dies stellt sicher, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen eingehalten und Missbrauch durch falsch deklarierte oder nicht-nachhaltige Biokraftstoffe verhindert werden. Die Umsetzung der BMUV-Vorschläge zur Betrugsprävention ist daher zwingend erforderlich.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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