Regelungsvorhaben
Betrugsprävention bei nachhaltigen Biokraftstoffen
Angegeben von:
Südzucker AG (R001956)
am
19.05.2025
Beschreibung:
Zur Vermeidung von Betrug darf eine Anrechnung auf die deutsche THG-Quote nur bei erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erfolgen. Dies stellt sicher, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen eingehalten und Missbrauch durch falsch deklarierte oder nicht-nachhaltige Biokraftstoffe verhindert werden. Die Umsetzung der BMUV-Vorschläge zur Betrugsprävention ist daher zwingend erforderlich.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]