Regelungsvorhaben

Flexibilisierung der Toleranzen für Abweichungen bei Maßen und Gewichten nach unten betreffend die Durchführung von Großraum- und Schwertransporte

Angegeben von:
Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST) (R005912) am 19.05.2025

Beschreibung:
Randnummer 95 der VwV-StVO zur § 29 Abs. 3 StVO soll dahingehend geändert werden, dass die Abweichung der im Genehmigungsbescheid angegebenen Maße und Gewichte der Ladung nach unten nicht zur Unwirksamkeit der erteilten Genehmigung für den konkreten Großraum- und Schwertransport führt. Alternativ sollen die Toleranzen für Maße und Gewichte flexibilisiert werden, damit höhere Abweichungen hinsichtlich Maß und Gewicht nach unten mitgenehmigt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 544/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

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