Regelungsvorhaben
Cyber Resilience Act
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
14.05.2025
Beschreibung:
Die Finanzindustrie kommt für eine Beschränkung oder Ausnahme von den Regelungen des Cyber Resilience Acts gemäß Art. 2 Absatz 5 CRA in Betracht. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) führt bereits eine EU-weite einheitliche Regulierung in den Bereichen Cybersicherheit, IKT-Resilienz und operationale Widerstandsfähigkeit für den Finanzsektor ein, welcher ein vergleichbares oder höheres Schutzniveau sicherstellt.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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