Regelungsvorhaben

Cyber Resilience Act

Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 14.05.2025

Beschreibung:
Die Finanzindustrie kommt für eine Beschränkung oder Ausnahme von den Regelungen des Cyber Resilience Acts gemäß Art. 2 Absatz 5 CRA in Betracht. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) führt bereits eine EU-weite einheitliche Regulierung in den Bereichen Cybersicherheit, IKT-Resilienz und operationale Widerstandsfähigkeit für den Finanzsektor ein, welcher ein vergleichbares oder höheres Schutzniveau sicherstellt.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2505140008 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.04.2025 an:

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