Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Begrenzung der Unterrichtseinheiten

Angegeben von:
Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. (R003333) am 14.05.2025

Beschreibung:
Eine Neuregelung des BAMF sieht vor, dass Lehrkräfte mit 40-Stunden-Verträgen bei Berufssprachkursen nur 29 Unterrichtseinheiten (UE) pro Woche in Integrations- und Berufssprachkursen unterrichten sollen. Diese neue Vorgabe engt den Gestaltungsspielraum der Kursträger weiter ein – vor dem Hintergrund bereits massiv eingeschränkter Rahmenbedingungen. Insbesondere Träger mit einem gemischten Kursportfolio – also einer Kombination aus Integrationskursen, Berufssprachkursen und gegebenenfalls frei finanzierten Selbstzahlerkursen – stehen vor organisatorischen Problemen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern