Regelungsvorhaben

Strompreiskompensation

Angegeben von:
Covestro Deutschland AG (R001497) am 13.05.2025

Beschreibung:
Wir setzen uns für eine Fortsetzung der Strompreiskompensation über 2030 hinaus ein. Die ökologischen Gegenleistungen der Strompreiskompensation können durch die Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen oder durch den Nachweis eines Anteils von 30% ungeförderten erneuerbarem Strom. Bei der Nutzung von ungeförderten erneuerbarem Strom geht Deutschland weiter als die EU-Vorgaben und verlangt, dass 80% des erneuerbaren Stroms aus dem Gebiet "Mittelwesteuropa" (Deutschland, Luxemburg, Österreich) stammen müssen. Dies verteuert die Erfüllung der ökologischen Gegenleistung durch erneuerbaren Strom und steht im Widerspruch zum Acquis Communautaire der EU, der auf eine weitere Integration des europäischen Energiesystems abstellt. Daher sollte Deutschland diese Vorgaben revidieren.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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