Regelungsvorhaben

Verträge verbraucherfreundlicher gestalten

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. (R001963) am 29.04.2025

Beschreibung:
Um Verbraucher besser vor Kostenfallen und untergeschobenen Verträgen zu schützen, werden wir eine allgemeine Bestätigungspflicht für langfristige Verträge, die am Telefon geschlossen werden, einführen. Wir werden Unternehmen verpflichten, bei langfristigen Verträgen, die im Ladengeschäft abgeschlossen werden, die wichtigsten Punkte schriftlich zusammenzufassen und den Kundinnen und Kunden vor Vertragsschluss auszuhändigen. Wir werden die zulässige Erstvertragslaufzeit für langfristige Verträge auf maximal ein Jahr begrenzen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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