Regelungsvorhaben
Verfahrenseffektuierung im Insolvenzrecht vor dem Hintergrund der Digitalisierung
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
17.04.2025
Beschreibung:
Möglichkeit schaffen, den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Eröffnungsbeschluss so festzulegen, dass diese abweichend von der bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei Tage in der Zukunft liegen kann.
Digitalisierung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
Digitale Forderungsanmeldung ermöglichen
Verzicht auf externen Schlussrechnungsprüfer
Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzverwalterbestellung
Regelung schaffen, wonach über Vergütungsanträge innerhalb von (z.B.) zwei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 31.03.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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