Regelungsvorhaben

Verfahrenseffektuierung im Insolvenzrecht vor dem Hintergrund der Digitalisierung

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 17.04.2025

Beschreibung:
Möglichkeit schaffen, den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Eröffnungsbeschluss so festzulegen, dass diese abweichend von der bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei Tage in der Zukunft liegen kann. Digitalisierung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Digitale Forderungsanmeldung ermöglichen Verzicht auf externen Schlussrechnungsprüfer Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzverwalterbestellung Regelung schaffen, wonach über Vergütungsanträge innerhalb von (z.B.) zwei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2504170001 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 31.03.2025 an:

Nach oben blättern