Regelungsvorhaben
Grenzwerte gem. § 2, § 3 Nr. 3 KStDV erhöhen, damit Leistungen der Unterstützungskasse nicht zu deren Steuerpflichtigkeit führen.
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
08.04.2025
Beschreibung:
Unterstützungskassen (UK) sind von der KSt befreit, u.a. soweit die Leistungen der UK die Grenzwerte (GW) gem. § 2, § 3 Nr. 3 KStDV nicht überschreiten.
Die letzte Anpassung der GW fand vor über 30 J. statt, während der VPI im Zeitraum von 06.1993 bis 02.2024 um insgesamt 73,68% gestiegen ist.
Bei größeren Kollektiven mit heterogener Einkommensstruktur würde aus der Gleichbehandlung einzelner Verdienstgruppen eine Überschreitung der GW folgen, wenn die Unternehmen nicht mit „dysfunktionalen“ Gestaltungen über mehrere Durchführungswege reagieren würden. Dies entspricht nicht einer Entbürokratisierung. Wir empfehlen eine entsprechende Anhebung der Höchstbeträge sowie eine dynamische Koppelung z.B. an die Beitragsbemessungsgrenze West oder die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]