Regelungsvorhaben

Mehr Schutz für den Fußgängerverkehr

Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314) am 07.04.2025

Beschreibung:
Bei Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen soll der in § 45 Abs. 9 S. 3 StVO geforderte besondere Gefährdungsnachweis zugunsten von Fußgängern überdacht werden, um so den Handlungsspielraum der Kommunen auch für präventive Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu öffnen. Beim Abbiegen von Fahrzeugen sollen die Rechte die Sicherheit von zu Fuß Gehenden gestärkt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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