Regelungsvorhaben
Mehr Schutz für den Fußgängerverkehr
Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314)
am
07.04.2025
Beschreibung:
Bei Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen soll der in § 45 Abs. 9 S. 3 StVO geforderte besondere Gefährdungsnachweis zugunsten von Fußgängern überdacht werden, um so den Handlungsspielraum der Kommunen auch für präventive Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu öffnen.
Beim Abbiegen von Fahrzeugen sollen die Rechte die Sicherheit von zu Fuß Gehenden gestärkt werden.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]