Regelungsvorhaben

Anpassung des § 315c StGB an neue Formen der Straßenverkehrsgefährdung

Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314) am 07.04.2025

Beschreibung:
Der Katalog der grob verkehrswidrig und rücksichtslos begangenen Verhaltensweisen soll um die Tatbestände falschen Fahren an durch Lichtzeichenanlagen gesteuerte Fußgängerüberwege, der Missachtung des Vorrangs von Fußgängern beim Abbiegen, falsches Fahren im Bereich von Baustellen oder Unfallstellen sowie die Benutzung einen elektronischen Kommunikationsgeräts erweitert werden. Die nicht ausreichende Kenntlichmachung von haltenden oder liegengebliebenen Fahrzeugen soll dagegen aus der Vorschrift gestrichen werden, da sie kein besonderes unfallträchtiges Verhalten darstellt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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