Regelungsvorhaben
Strengere Regeln gegen Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr
Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314)
am
07.04.2025
Beschreibung:
Festlegung einer Nulltoleranz bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehrsgesetz - analog zu Fahranfängern. Aufnahme von Mischkonsum aufgrund der unvorhersehbaren Gefahren der Wechselwirkung in den Katalog der Eignungseinschränkungen der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]