Regelungsvorhaben

Strengere Regeln gegen Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr

Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314) am 07.04.2025

Beschreibung:
Festlegung einer Nulltoleranz bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehrsgesetz - analog zu Fahranfängern. Aufnahme von Mischkonsum aufgrund der unvorhersehbaren Gefahren der Wechselwirkung in den Katalog der Eignungseinschränkungen der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern