Regelungsvorhaben
Betrugsprävention bei nachhaltigen Biokraftstoffen
Angegeben von:
EUTOP International GmbH (EUTOP) (R002289)
am
03.04.2025
Beschreibung:
Zur Vermeidung von Betrug darf eine Anrechnung auf die deutsche THG-Quote nur bei erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erfolgen. Dies stellt sicher, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen eingehalten und Missbrauch durch falsch deklarierte oder nicht-nachhaltige Biokraftstoffe verhindert werden. Die Umsetzung der BMUV-Vorschläge zur Betrugsprävention ist daher zwingend erforderlich.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Auftrag
Im Rahmen des Auftrags wird Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten In den Schwerpunktbereichen Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung und Energie aufgenommen.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):
Betraute Personen (2):
- Lorenz Heimerl
- Daniel Kewitz
Unterauftragnehmer/-innen (2):
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