Regelungsvorhaben

Betrugsprävention bei nachhaltigen Biokraftstoffen

Angegeben von:
EUTOP International GmbH (EUTOP) (R002289) am 03.04.2025

Beschreibung:
Zur Vermeidung von Betrug darf eine Anrechnung auf die deutsche THG-Quote nur bei erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erfolgen. Dies stellt sicher, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen eingehalten und Missbrauch durch falsch deklarierte oder nicht-nachhaltige Biokraftstoffe verhindert werden. Die Umsetzung der BMUV-Vorschläge zur Betrugsprävention ist daher zwingend erforderlich.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags wird Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten In den Schwerpunktbereichen Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung und Energie aufgenommen.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):

    Betraute Personen (2):

    1. Lorenz Heimerl
    2. Daniel Kewitz

    Unterauftragnehmer/-innen (2):

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