Regelungsvorhaben

Strafrecht modernisieren: Dokumentationspflicht, Verteidiger bei erster Vernehmung, Schutz des Anwaltsgeheimnisses, digitale Beweise, u.v.m.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 03.04.2025

Beschreibung:
Der DAV fordert gesetzgeberische Maßnahmen zur Modernisierung und Liberalisierung des Strafrechts. Dazu gehören die Einführung einer Dokumentationspflicht der Hauptverhandlung, die verpflichtende Beiordnung eines Verteidigers ab Tatvorwurf, der gesetzliche Schutz anwaltlicher Verschwiegenheit und Mandatsunterlagen, Anpassungen bei der Nutzung digitaler Beweismittel (§§ 168b Abs. 1, 110, 147 StPO), eine verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht werdende gesetzliche Regelung von verdeckten Ermittlern und Tatprovokation, die Klärung des Verhältnisses zwischen Abgabenordnung und Einziehung, Reformen im Recht der internationalen Rechtshilfe, die Modernisierung der §§ 211 ff. StGB und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Sterbehilfe (§§ 216, 217 StGB).

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503310042 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

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