Regelungsvorhaben

Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht

Angegeben von:
EUTOP Europe GmbH (EUTOP) (R002291) am 02.04.2025

Beschreibung:
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags wird Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien, dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Übermittlung von Änderungsnotwendigkeitenund hinsichtlich der Themenfelder Arbeit + Beschäftigung, Außenwirtschaft, Energie, Europapolitik, Gesundheit, Landwirtschaft + Ernährung, Öffentliche Finanzen, Umwelt, Wirtschaft, Forschung aufgenommen.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (11):

    Betraute Personen (6):

    1. Federico Brovelli
    2. Christoph Grube
    3. Daniel Kewitz
    4. Lorenz Heimerl
    5. Theresa Pachner
    6. Gretha Walther

      Tätigkeit bis 02/22:
      Praktikantin
      im Auswärtiges Amt (AA) oder dessen Geschäftsbereich

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