Regelungsvorhaben
Insolvenzanfechtung - Ausnahmen für Daseinsvorsorge schaffen
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
01.04.2025
Beschreibung:
Die Lieferungen und weiteren Leistungen der
kommunalen Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wärme, Wasser und Abwasser sind unabdingbare
Daseinsvoraussetzungen für eine jederzeit
funktionierende Gesellschaft und Wirtschaft.
Diese Leistungen müssen daher auch im Insolvenzfall
den Bürgern und Unternehmen grundsätzlich zur
Verfügung stehen. Das Insolvenzrecht, insbesondere das
Insolvenzanfechtungsrecht, muss dem angemessen
Rechnung tragen.
Gerade für die Sicherung des Lebensbedarfs und die
Unternehmensfortführung bedarf es bei Insolvenzanfechtungen
einer Ausnahmeregelung für den
Bereich der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.03.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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