Regelungsvorhaben
Gefahrenstoffe
Angegeben von:
MedicalMountains GmbH (R000591)
am
01.04.2025
Beschreibung:
Ethanol wird aktuell auf EU-Ebene sowohl im Rahmen der Biozidprodukteverordnung (BPR) sowie anschließend in der CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien kategorisiert. Es wird mit einer zeitnahen Einstufung von Ethanol als CMR-Stoff (kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) gerechnet. Die MedicalMountains GmbH setzt sich gegen die geplante Einstufung von Ethanol als so genannter CMR-Stoff ein. Das Verfahren bedroht akut den Einsatz von Ethanol im Gesundheitswesen und in der Produktion insbesondere von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Eine undifferenzierte und unverhältnismäßige Neueinstufung von Ethanol hätte für den Gesundheitsbereich - insbesondere Versorgung und Infektionsschutz - negative Folgen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.02.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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