Regelungsvorhaben

Gefahrenstoffe

Angegeben von:
MedicalMountains GmbH (R000591) am 01.04.2025

Beschreibung:
Ethanol wird aktuell auf EU-Ebene sowohl im Rahmen der Biozidprodukteverordnung (BPR) sowie anschließend in der CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien kategorisiert. Es wird mit einer zeitnahen Einstufung von Ethanol als CMR-Stoff (kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) gerechnet. Die MedicalMountains GmbH setzt sich gegen die geplante Einstufung von Ethanol als so genannter CMR-Stoff ein. Das Verfahren bedroht akut den Einsatz von Ethanol im Gesundheitswesen und in der Produktion insbesondere von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Eine undifferenzierte und unverhältnismäßige Neueinstufung von Ethanol hätte für den Gesundheitsbereich - insbesondere Versorgung und Infektionsschutz - negative Folgen.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2504010006 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.02.2025 an:

      • Bundesregierung

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