Regelungsvorhaben

Die Verhängung von Sanktionen sollte maßvoll und gezielt stattfinden, unter einer klaren Definition von Unternehmensverantwortung

Angegeben von:
Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) (R002508) am 31.03.2025

Beschreibung:
Sanktionsregelungen müssen klar und rechtssicher formuliert sein, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden. Die jüngste Erweiterung der BMWK-FAQ ist ein erster Schritt, aber weitere verbindliche Maßnahmen sind erforderlich. Zudem dürfen Unternehmen nicht allein für die Kontrolle ihrer Tochtergesellschaften haftbar gemacht werden. Die Bundesregierung muss sich für ein einheitliches Vorgehen der EU einsetzen und Handelsinteressen konsequent gegenüber den USA und anderen Akteuren vertreten. Eine Übernahme amerikanischer „secondary sanctions“ im Umgang mit China ist strikt abzulehnen. Zudem sollte die Boykottregelung des § 7 AWV überprüft werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503310240 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

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