Regelungsvorhaben

Keine Verlängerung der EU-Speicherverordnung

Angegeben von:
EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler (R003210) am 31.03.2025

Beschreibung:
Europa ist heute besser als 2022 vorbereitet auf mögliche Unterbrechungen der Gasversorgung. Damals wurden Kriseninstrumente eingeführt, um die Gasversorgung sicherer zu machen. Dennoch plant die EU-Kommission die Gasspeicherverordnung um zwei Jahre zu verlängern. Während der Markt ein gewisses Maß an Versorgung gewährleisten würde, könnte sich die Erzwingung zusätzlicher Einspeisungen als teure Versicherung erweisen. Nach unserer Ansicht kann die Versorgungssicherheit auf verschiedene Weise gewährleistet werden – zu sehr unterschiedlichen Kosten. Die Auferlegung von Speicherbefüllungsvorgaben kann dagegen andere, effizientere Möglichkeiten verdrängen. Die Energiehändler fordern daher, dass die Speicherfüllstandsverpflichtungen nicht über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503310206 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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