Regelungsvorhaben
Keine Verlängerung der EU-Speicherverordnung
Angegeben von:
EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler (R003210)
am
31.03.2025
Beschreibung:
Europa ist heute besser als 2022 vorbereitet auf mögliche Unterbrechungen der Gasversorgung. Damals wurden Kriseninstrumente eingeführt, um die Gasversorgung sicherer zu machen. Dennoch plant die EU-Kommission die Gasspeicherverordnung um zwei Jahre zu verlängern. Während der Markt ein gewisses Maß an Versorgung gewährleisten würde, könnte sich die Erzwingung zusätzlicher Einspeisungen als teure Versicherung erweisen.
Nach unserer Ansicht kann die Versorgungssicherheit auf verschiedene Weise gewährleistet werden – zu sehr unterschiedlichen Kosten. Die Auferlegung von Speicherbefüllungsvorgaben kann dagegen andere, effizientere Möglichkeiten verdrängen. Die Energiehändler fordern daher, dass die Speicherfüllstandsverpflichtungen nicht über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.03.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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