Regelungsvorhaben
Kosten für Flugsicherung durch den Staat deckeln bzw. kompensieren
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
31.03.2025
Beschreibung:
Pandemiebedingte Einnahmeausfälle der Flugsicherung sollten nicht den Fluggesellschaften in Rechnung gestellt, sondern durch den Staat kompensiert werden. Darüber hinaus sollte der Bund die Basiskosten der Kernaufgaben im allgemeinen Interesse übernehmen. Zu diesen Kernaufgaben zählen etwa die Aufrechterhaltung eines 24/7 Kernbetriebs mit minimalem Personaleinsatz und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der operativen technischen Systeme und Dienste.
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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SG2503310105 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.03.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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