Regelungsvorhaben
Verstetigung der Netzentgeltbefreiung für Wasserstofftechnologie
Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003)
am
31.03.2025
Beschreibung:
Die in §118 Abs. 6 festgelegte Befreiung für Elektrolyseure, die vor 2029 in Betrieb gehen, von den Stromnetzentgelten sollte verstetigt und auf weitere Komponenten und Teile von Wasserstoffanwendungen ausgeweitet werden. Das sollte beispielsweise auch Verflüssiger, Verdichter, Nebenanlagen von Elektrolyseuren oder Cracker umfassen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]