Regelungsvorhaben

C5-Äquivalenz-Verordnung

Angegeben von:
Medtronic GmbH (R002310) am 30.03.2025

Beschreibung:
Mit dem durch das Digital-Gesetz neu eingeführten § 393 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde im Jahr 2024 der „Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)“ als verpflichtend einzuhaltender Sicherheitsmaßstab für das Gesundheitswesen festgelegt. Darüber hinaus sind laut Gesetz weitere Testate oder Zertifikate möglich, deren „Befolgung ein im Vergleich zum C5-Standard vergleichbares oder höheres Sicherheitsniveau sicherstellt“. Die C5-Äquivalenz-Verordnung soll der Festlegung dienen, welche Standards diese Anforderungen erfüllen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.01.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Künstliche Intelligenz, Daten

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503300001 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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