Regelungsvorhaben

Das Arbeitskampfrecht sollte reguliert werden

Angegeben von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756) am 28.03.2025

Beschreibung:
Es braucht ein Arbeitskampfrecht, um gerade im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur Planbarkeit für unbeteiligte Dritte zu gewährleisten. Der Arbeitskampf ist verfassungsrechtlich geschützt, aber dies kann nicht ohne Grenzen gelten. Zunehmend haben Arbeitskämpfe gravierende Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte, wie z.B. bei der Bestreikung des Schienen- oder Luftverkehrs. Regelungen, z. B. hinsichtlich Ankündigungsfristen, Abkühlphasen oder auch innerbetriebliche Schlichtungen reduzieren diese Auswirkungen deutlich.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503280168 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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