Regelungsvorhaben
Aufhebung der sektoralen Einschränkungen und Verbote, Zeitarbeit einzusetzen, keine weiteren Einschränkungen und Verbote einführen
Angegeben von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756)
am
28.03.2025
Beschreibung:
Bereits seit 1982 ist der Einsatz von Zeitarbeitern im Bauhauptgewerbe verboten. 2021 wurde sie in der Fleischverarbeitung immer weiter eingeschränkt. Verbote in der Paket- und Postzustellung sowie Pflege werden diskutiert. Da rund 90 Prozent der Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit den Tarifwerken unterliegen, ist eine Schlechterstellung unbegründet. Im Gegenteil: Zeitarbeit kann Belastungsspitzen abfedern und den Fachkräftemangel entschärfen. Auch eine entsprechende Einschränkung von Werkverträgen darf nicht erfolgen.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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SG2503280162 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.01.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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