Regelungsvorhaben

Reform des Bundesstatistikgesetzes

Angegeben von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756) am 28.03.2025

Beschreibung:
Die Häufigkeit, mit der Unternehmen zu statistischen Auskünften herangezogen werden müssen muss evaluiert werden und der Grundsatz geschaffen werden, dass die Auskunft nicht zu erheblichen bürokratischen Belastungen für Unternehmen gilt. Dies gilt insbesondere, wenn die Datenerhebung innerhalb eines Unternehmens nicht mit einer regulären Berichts- oder Dokumentationspflicht korrespondiert. Die Höhe des Bußgeldes nach § 23 Abs. 3 muss evaluiert werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503280157 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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