Regelungsvorhaben
Weiterentwicklung Normenkontrollrat
Angegeben von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756)
am
28.03.2025
Beschreibung:
Die Kann-Bestimmungen des § 4 Abs. 2 werden zu einer Muss-Bestimmung umgewandelt und eine Verpflichtung für Antragsteller von Gesetzentwürfen eingeführt, Änderungsvorschläge des Normenkontrollrats in der Gesetzesvorlage begründet zu erwägen.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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SG2503280156 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.01.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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