Regelungsvorhaben

Übergangsregelung schaffen für BTV-3-Impfung

Angegeben von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781) am 26.03.2025

Beschreibung:
Es ist in Kürze mit der Zulassung zweier BTV 3-Impfstoffe zu rechnen: ein Impfstoff mit einer Zulassung nur für Schafe sowie ein Impfstoff mit Zulassung für Rinder und Schafe, der erst in 3-4 Monaten lieferbar sein wird. Mit Zulassung dieser Impfstoffe verliert die BTV-3-Impfgestattungsverordnung ihre Gültigkeit. Der Impfstoff , für den eine Zulassung nicht vor Juni zu erwarten ist, könnte nur noch für Nachimpfungen eingesetzt werden. Das bedeutet, dass Rinder gerade in der jetzt so kritischen Zeit nicht gegen BTV 3 geimpft werden können. MAn muss eine pragmatische Lösung finden, so dass auch Rinder rechtzeitig vor Beginn der Gnitzensaison rechtssicher gegen BTV 3 geimpft werden können.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503260011 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.02.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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