Regelungsvorhaben
EU-Anreicherungsverordnung: Sinnvolle Höchstmengen für Zusatz von Vitaminen/Mineralstoffen
Angegeben von:
Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF) (R002462)
am
24.03.2025
Beschreibung:
Die EU-Kommission ist zur gesetzlichen Festsetzung von Höchstmengen, die in Lebensmitteln angereichert werden dürfen, verpflichtet. Der VdF setzt sich dafür ein, dass eine Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen nicht durch zu geringe Höchstmengen direkt oder faktisch verboten wird. Der VdF setzt sich konkret für sinnvolle Höchstmengen z.B. für ß-Carotin, Calcium, Magnesium, Folsäure, Vitamin C, Eisen und Zink ein, um die Bevölkerung auch zukünftig entsprechend den individuellen Bedürfnissen mit Produkten wie Multivitaminsaft und anderen angereicherten Fruchtsäften zu versorgen.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]