Regelungsvorhaben
Förderung von Wohneigentum durch Sanierung
Angegeben von:
Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (R000177)
am
18.03.2025
Beschreibung:
Nach der aktuellen Rechtslage wird die Schaffung von Wohnraum durch Sanierung erschwert. Beispielsweise können Kosten, die innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines Gebäudes bei nachfolgender Sanierung entstehen und die Investitionssumme die Grenze von 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigt, nicht mehr im Zahlungsjahr geltend gemacht werden, sondern müssen abgeschrieben werden. Diese Regelung ist investitionshemmend und sollte gestrichen werden.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.02.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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