Regelungsvorhaben

Förderung von Wohneigentum durch Sanierung

Angegeben von:
Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (R000177) am 18.03.2025

Beschreibung:
Nach der aktuellen Rechtslage wird die Schaffung von Wohnraum durch Sanierung erschwert. Beispielsweise können Kosten, die innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines Gebäudes bei nachfolgender Sanierung entstehen und die Investitionssumme die Grenze von 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigt, nicht mehr im Zahlungsjahr geltend gemacht werden, sondern müssen abgeschrieben werden. Diese Regelung ist investitionshemmend und sollte gestrichen werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503180052 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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