Regelungsvorhaben
Nachhaltigkeitsberichterstattung KMU-freundlich umsetzen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Die Berichterstattung durch die CSRD verursacht viel Bürokratie, ohne einen klaren Beitrag zur Nachhaltigkeit. Gerade für KMU sind die Berichtsanforderungen viel zu aufwändig. Der europäische Gesetzgeber hat dies erkannt und Erleichterungen vorgeschlagen (COM(2025)81). Diese müssen in Deutschland angewendet werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2503170008 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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