Regelungsvorhaben
Verzicht auf Telefonaufzeichnung im Wertpapiergeschäft ermöglichen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Alle Telefongespräche zur Anlageberatung mit Kunden müssen aufgezeichnet werden.
Die Aufzeichnungspflicht ist ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre des
Kunden, die im ähnlichen Ausmaß nirgendwo sonst in der Beratungsdokumentation vorkommt.
Das stößt bei vielen Kunden auf Unverständnis. Orders werden deshalb immer wieder
abgebrochen. Wegen der hohen Kosten zur Bereitstellung der Infrastruktur wird der
Kommunikationskanal „Telefon“ zudem von einigen Banken nicht mehr angeboten.
Kunden sollten auf die telefonische Aufzeichnung ihrer Anlageberatung verzichten
dürfen. Alternativ sollte – wie bereits beim persönlichen Gespräch verbindlich – eine
schriftliche Notiz des Beraters zur Dokumentation des Gesprächsverlaufs ausreichen.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2503170025 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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