Regelungsvorhaben
Dauerzulagenantrag auch bei Wohnungsbauprämie erlauben
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Beim Riestervertrag kann der Zulagenantrag als Dauerzulagenantrag gestellt werden.
Bei der Wohnungsbauprämie kann ein Zulagenantrag als Dauerauftrag nicht gestellt
werden. Die Prämie gemäß §4 Wohnungsbau-Prämiengesetz ist daher zeit- und kostenintensiv jährlich zu beantragen.
Auch bei der Wohnungsbauprämie sollte ein Dauerzulagenantrag gestellt werden
können. Das erspart dem Bürger die jährliche manuelle Beantragung, die teilweise noch in
Papierform erfolgt. Der Verzicht würde den Bürger und die Unternehmen von bürokratischen
Kosten entlasten. Weiterhin stellt es einen Beitrag zur Ressourceneinsparung dar, da vielfach
auf die papierhafte Beantragung verzichtet werden kann und gegebenenfalls notwendige
jährliche Anschreiben ebenfalls entfallen können
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]