Regelungsvorhaben
Jährliche Einlagensicherungsinformation abschaffen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Laut der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie DGSD müssen Einleger vor Eröffnung eines Kontos und danach einmal jährlich schriftlich über die Zugehörigkeit ihrer Bank zur gesetzlichen Einlagensicherung informiert werden. Die Information erfolgt jährlich auch ohne Anlass, d.h. ohne dass sich an dem grundsätzlichen Schutzniveau der Einlagensicherung etwas ändert. Daher löst die jährliche Einlagensicherungs-Information Unsicherheit darüber aus, ob sich der Schutzumfang der Einlagen geändert hat. Deshalb ist unser Ziel die jährliche Einlagensicherungs-Information abzuschaffen.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2503170026 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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