Regelungsvorhaben
Verzichtsmöglichkeit auf Kosteninformationen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Im Rahmen des reinen Ordergeschäfts zeigt sich, dass Privatkunden ein geringes Interesse an der Aushändigung der Kosteninformationen haben. Dieses Desinteresse tritt besonders häufig in denen sich der Kunde nicht innerhalb des
Anlageberatungsgesprächs unmittelbar zum Erwerb des Finanzinstruments entscheidet,
sondern beispielsweise nochmals „bis zum nächsten Tag“ oder „über das Wochenende“
nachdenken möchte. In den genannten Fällen erhält der Kunde also nochmals die gesamten
Unterlagen wie im Anlageberatungsgespräch anlässlich der gesonderten Ordererteilung. Es sollte eine Verzichtsmöglichkeit für Privatkunden auf (nochmalige) Aushändigung
der Kosteninformationen erlaubt sein.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]