Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Verzichtsmöglichkeit auf Kosteninformationen

Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 07.03.2025

Beschreibung:
Im Rahmen des reinen Ordergeschäfts zeigt sich, dass Privatkunden ein geringes Interesse an der Aushändigung der Kosteninformationen haben. Dieses Desinteresse tritt besonders häufig in denen sich der Kunde nicht innerhalb des Anlageberatungsgesprächs unmittelbar zum Erwerb des Finanzinstruments entscheidet, sondern beispielsweise nochmals „bis zum nächsten Tag“ oder „über das Wochenende“ nachdenken möchte. In den genannten Fällen erhält der Kunde also nochmals die gesamten Unterlagen wie im Anlageberatungsgespräch anlässlich der gesonderten Ordererteilung. Es sollte eine Verzichtsmöglichkeit für Privatkunden auf (nochmalige) Aushändigung der Kosteninformationen erlaubt sein.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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